Rechtshilfe
Erreichbarkeit der Abteilung für Auslandsrechtshilfe
Die Abteilung für Auslandsrechtshilfe erreichen Sie unter den Telefonnummern
(0 90 81) 21 09 -309.
Informationen über die Öffnungszeiten des Amtsgerichts Nördlingen finden Sie auf der Begrüßungsseite dieser Homepage. [intern]
Die Abteilung für Auslandsrechtshilfe ist zuständig für:
- Prüfung und Erledigung von Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland
- Bewilligungs- und Prüfungsstelle für Rechtshilfeersuchen ins Ausland
Wichtige Hinweise:
- Etwaige Zustellungen erfolgen im Rahmen der im Ausland anhängigen Gerichtsverfahren aufgrund eines Ersuchens ausländischer Justizbehörden.
- Beim Amtsgericht Nördlingen sind keine Unterlagen vorhanden, die das jeweilige im Ausland anhängige Verfahren betreffen. Sie werden daher gebeten, eventuelle Rückfragen und Gegenvorstellungen nicht hierher, sondern an die mit der Sache befasste ausländische Justizbehörde zu richten. Dabei empfiehlt es sich, das aus den Ihnen zugestellten Schriftstücken ersichtliche Aktenzeichen anzugeben.
- Auskünfte zur Zwangsvollstreckung und Anerkennung deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland können die Konsulate und Botschaften des jeweiligen Landes erteilen.
- Informationen zur Auslandsrechtshilfe innerhalb Europas in Zivilsachen entnehmen Sie bitte dem Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen [intern]
