Vormundschaftsverfahren
Erreichbarkeit des Betreuungsgerichts
Die Geschäftsstelle des Vormundschaftsgerichts erreichen Sie unter den Telefonnummern
(0 90 81) 21 09 -307, -308 und -310.
Informationen über die Öffnungszeiten des Amtsgerichts Nördlingen finden Sie auf der Begrüßungsseite dieser Homepage. Bitte klicken Sie
hier. [intern]
Zuständigkeit des Betreuungsgerichts (bis 31.08.2009: Vormundschaftsgerichts)
- Das Betreuungsgericht ist für rechtliche Betreuungen und Pflegschaften betreffend volljährige Personen zuständig. Wenn Sie auf die Unter-Seite "Betreuungsverfahren" wechseln möchten, klicken Sie bitte hier. [intern]
- Bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehende Vormundschaftsverfahren, Pflegschaftsverfahren für Minderjährige und Adoptionsverfahren werden vom Betreuungsgericht als ehemaligem Vormundschaftsgericht weitergeführt. Nach diesem Stichtag neu eingehende Verfahren betreffend minderjährige Personen und alle Adoptionsverfahren werden ausschließlich vom Familiengericht bearbeitet. Wenn Sie auf die Unter-Seite "Familienverfahren" wechseln möchten, klicken Sie bitte hier. [intern]
Weiterführende Informationen und Hinweise
- Broschüre "Das Betreuungsrecht" [intern]
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Broschüre (im Buchhandel erhältlich unter der ISBN 3-406-52440-0)
"Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" [intern] - Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter [intern]
- Broschüre "Eltern und ihre Kinder" [intern]
- Bayerischer Behördenwegweiser "Vormundschaft über Minderjährige" [intern]
- Bayerischer Behördenwegweiser "Adoptionen" [intern]
- Bayerischer Behördenwegweiser "Pflegschaft für Minderjährige" [intern]
