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Amtsgericht Nördlingen

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Portal > Gerichte > AG > Nördlingen > Verfahren > Wohnungseigentumsverfahren - Letzte Änderung: 05.03.2010


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Wohnungseigentumsverfahren

Erreichbarkeit der Abteilung für Wohnungseigentumsverfahren

Die Geschäftsstelle der Abteilung für Wohnungseigentumsverfahren erreichen Sie unter den Telefonnummern
(0 90 81) 21 09 -357, -358, -359 und -360.

Informationen über die Öffnungszeiten des Amtsgerichts Nördlingen finden Sie auf der Begrüßungsseite dieser Homepage. [intern]

Wohnungseigentumssachen unterliegen seit 1. Juli 2007 dem Verfahrens- und Kostenrecht für Zivilverfahren.

Das Amtsgericht als Zivilgericht entscheidet in Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes

Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.

Wenn Sie in Wohnungseigentumsangelegenheiten Anträge zur Rechtsantragstelle des Amtsgerichts [intern] stellen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Soweit Sie als Antragsteller beim Gericht auch einen Gerichtskostenvorschuss entrichten müssen, erhalten Sie nach ca. zwei bis vier Wochen eine entsprechende Zahlungsaufforderung.

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