Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Erreichbarkeit der Abteilung für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Die Geschäftsstelle der Abteilung für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten erreichen Sie unter den Telefonnummern
(0 90 81) 21 09 -357, -358 und -359.
Informationen über die Öffnungszeiten des Amtsgerichts Nördlingen finden Sie auf der Begrüßungsseite dieser Homepage. [intern]
Die Abteilung für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ist insbesondere zuständig für
- Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses
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Streitigkeiten in Wohnungseigentumssachen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Wohnungseigentumssachen)
- Arreste und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
-
Aufgebotsverfahren zum Ausschluß eines Eigentümers
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
- Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
- Anträge auf Kostenfestsetzung
Weitere Informationen und nützliche Hinweise
- Informationen über den Ablauf eines bürgerlichen Rechtsstreits [intern]
- Informationen zum bürgerlichen Rechtsstreit [intern]
- Broschüre "Häusliche Gewalt" [intern]
- Broschüre "Rund um die Gartengrenze [intern]
- Broschüre "Tipps für Wohnungseigentümer" [intern]
- Broschüre "Als Zeuge vor Gericht [intern]
- Broschüre "Rechtstipps zum Verkehrsunfall [intern]
- Broschüre "Ihr Recht auf der Reise" [intern]
- Broschüre "Haustürgeschäfte" [intern]
- Broschüre "Tipps für Mieter und Vermieter" [intern]
- Broschüre "Augen auf beim Autokauf" [intern]
- Broschüre "Fairplay mit dem Computer" [intern]
- Broschüre "Mahnverfahren - ein kurzer Prozess" [intern]
