Zwangsvollstreckung
Erreichbarkeit der Zwangsvollstreckungsabteilung
Die Geschäftsstelle der Zwangsvollstreckungsabteilung erreichen Sie unter den Telefonnummern
(0 90 81) 21 09 -203 und -204.
Informationen über die Öffnungszeiten des Amtsgerichts Nördlingen finden Sie auf der Begrüßungsseite dieser Homepage. [intern]
Zuständigkeit
Das Vollstreckungsgericht (Mobiliarvollstreckung) ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen eines Schuldners.
Dies sind insbesondere:
- Pfändung von Forderungen und sonstigen Ansprüchen
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Freigabe bei Pfändung von Kontoguthaben gemäß § 850 k ZPO [intern]
- Erteilung von Abschriften abgegebener Vermögensverzeichnisse
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
Örtlich zuständig ist das jeweilige Wohnsitzgericht eines Schuldners.
Weitere Informationen und nützliche Hinweise:
- Erläuterungen zu den Pfändungsfreigrenzen [intern]
- Formulare für Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses [intern]
- Broschüre der Schuldnerberatung "Was mache ich mit meinen Schulden?" [intern]
- Broschüre Verbraucherinsolvenzverfahren "In sechs Jahren schuldenfrei" [intern]
