Historie des Gebäudes Amtsgericht Neu-Ulm
Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude des bayerischen Amtsgerichtes Neu-Ulm Schützenstraße 17 in 89231 Neu-Ulm, wurde nach den Plänen der Königlichen obersten Baubehörde vom Juni 1897 erstellt. Baubeginn des Gebäudes war aber erst im Jahre 1899.
Warum hat das Amtsgericht Neu-Ulm als einziges Amtsgericht in Bayern den Zusatz bayerisches Amtsgericht ?
Im Jahre 1806 zog Napoleon mit einem „Federstrich“ die Grenze zwischen den beiden Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Damit eine bessere Unterscheidung der einzelnen Amtsgerichten Ulm und Neu-Ulm stattfinden konnte, wurde dem Amtsgericht Neu-Ulm der Zusatz „bayerisches Amtsgericht „ zugeteilt. Somit ist das Amtsgericht Neu-Ulm das einzige in ganz Bayern mit der Bezeichnung bayerisches Amtsgericht.
