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Amtsgericht Neu-Ulm

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Portal > Gerichte > AG > Neu-Ulm > Bewährungshilfe - Letzte Änderung: 04.09.2009


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Bewährungshilfe

Erreichbarkeit:

Durchwahlnummern:

Sprechzeiten:

Bewährungshilfe Neu-Ulm

oder nach Vereinbarung

Bewährungshilfe Illertissen

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Was ist Bewährungshilfe

Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Straffälligenhilfe in der der Staat die Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürgerinnen und Bürger übernimmt. Ihr Ziel ist die Verhinderung neuer Straftaten durch gezielte fachliche Unterstützung. Sie wird von hauptamtlichen Fachkräften, den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern ausgeübt. In Ausnahmefällen kann sie auch ehrenamtlich erfolgen. Ihre Aufgabe ist die Betreuung und Aufsicht von Straftätern, deren Freiheitsstrafe aufgrund einer günstigen Sozialprognose durch ein Gericht zu Bewährung ausgesetzt werden konnte, und die einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer unterstellt worden sind. Das Gericht trifft die Entscheidung, ob eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer beigeordnet wird. Bei Jugendlichen erfolgt zwangsläufig eine Beiordnung. Die Bewährungsaufsicht führt die zuständige Richterin oder der zuständige Richter.

  1. Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer beraten und betreuen Straffällige zu allen die Resozialisierung betreffenden Fragen und Problemen
  2. In der Betreuungsarbeit werden eigenverantwortliches Handeln und gesellschaftliche Integration gefördert.
  3. Das Hilfs- und Betreuungsangebot orientiert sich an dem jeweiligen Bedarf der zu betreuenden Personen und an dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe". Neben Informationen zu Rechten und Pflichten von Probandinnen und Probanden im Bewährungshilfeverfahren umfasst das Angebot Beratung, Unterstützung und praktische Hilfe bei persönlichen, finanziellen und anderen Problemen, auch im Umgang mit Behörden. Die Bewährungshilfe bietet keine finanzielle Hilfe. Bei der Arbeitsplatz- und Wohnungsbeschaffung kann sie lediglich beraten und vermitteln.
  4. Gleichzeitig überwachen und kontrollieren die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer die den Probanden vom Gericht erteilten Auflagen und Weisungen. Im Rahmen ihres gesetzlichen Überwachungsauftrages unterrichten sie das Gericht über den Verlauf der Bewährungszeit und teilen grobe oder beharrliche Verstöße gegen Auflagen, Weisungen, Anerbieten oder Zusagen wie auch bekannt gewordene neue Straftaten dem Gericht mit.
  5. Bewährungshilfe ist erheblich kostengünstiger als der stationäre Strafvollzug.
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Welche Aufgaben hat die Bewährungshilfe?

Zu den Aufgaben gehören einerseits Beratung und Betreuung der Straffälligen zu allen die Resozialisierung betreffenden Fragen und Problemen; andererseits Überwachung (und Kontrolle) der gerichtlich erteilten Auflagen und Weisungen. Das Gericht wird über den Bewährungsverlauf unterrichtet.

Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe sind Erwachsene und Jugendliche, bei denen Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, eine Maßregel oder ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wurde und die der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellt werden.