Gerichtsvollzieher
Aufgaben der Gerichtsvollzieher
Die Gerichtsvollzieher sind sachlich zuständig für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen der Schuldner. Dies sind insbesondere:
- Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zustellung von Schriftstücken
- Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid) und Verhaftungen in diesem Rahmen
- Räumung von Wohnraum und Gewerberäumen
- Versteigerung von beweglichem Vermögen
- Wegnahme von Sachen und Personen
Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Genauere Auskunft über die örtliche Zuständigkeit der nachstehend aufgeführten Gerichtsvollzieher erhalten Sie bei der
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Heiner-Metzger-Platz 1
89231 Neu-Ulm
Telefon (0731) 70793-131
Sprechzeiten:
Montag 8:30-11:30 und 13:00-15:00
Dienstag 8:30-11:30
Mittwoch 8:30-11:30 und 13:00-15:00
Donnerstag 8:30-11:30 und 13:00-15:00
Freitag 8:30-12:00
Gerichtsvollzieher am Amtsgericht Neu-Ulm
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Telefonnummern und Adressen der Gerichtsvollzieher
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Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher nach Straßen und Orten sortiert:
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Antrag auf Einleitung der Zwangsvollstreckung
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P-Konto (Rechts auf das Symbol klicken) -------------------->
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