Beratungshilfe
Soweit Ihre Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse nicht zulassen, dass Sie die Kosten eines Rechtsanwalts selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein für eine Beratung und evtl. Vertretung für eine außergerichtliche Rechtsangelegenheit bei einem Rechtsanwalt zu beantragen.
Voraussetzung dafür ist, dass andere Hilfsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist. Außerdem darf noch kein gerichtliches Verfahren anhängig sein. Für diese Beratung steht dem Rechtsanwalt gegen den Recht- suchenden eine Gebühr von 10,-- EUR zu.
Zur Antragstellung sind mitzubringen:
Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
Arbeitslosen-/Hartz IV- Bescheid
Kontoauszüge der letzten 3 Monate (vollständig und sortiert) Mietvertrag
Weitere Unterlagen können verlangt werden.
Der Antrag kann durch den beratenden Rechtsanwalt oder selbst beim Amtsgericht gestellt werden.
Erhältlich ist der gebührenfreie Vordruck zusammen mit Ausfüllhinweisen während der Öffnungszeiten beim
- Amtsgericht Neu-Ulm
Zimmer 11 - Schützenstr. 60
- 89231 Neu-Ulm (Hausanschrift)
- Telefon: 0731-70793 214
oder hier zum Download:

