Familiengericht (Gebäude Schustergasse 4)
Geschäftsstelle
Telefon: 0851 / 394 342 - Zimmer 210 / 2. OG
Telefon: 0851 / 394 343 - Zimmer 210 / 2. OG
Telefon: 0851 / 394 344 - Zimmer 210 / 2. OG
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Telefon: 0851 / 394 346 - Zimmer 209 / 2. OG
Telefon: 0851 / 394 347 - Zimmer 209 / 2. OG
Rechtspfleger
Telefon: 0851 / 394 341 - Zimmer 206 / 2. OG - Gruppenleiterin
Telefon: 0851 / 394 415 - Zimmer 303 / 3. OG
- Telefax: 0851 / 394 4053
- E-Mail: poststelle@ag-pa.bayern.de [email] Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Weitere Informationen
Zeugen
Das Gericht und die Prozessbeteiligten sind bei der Wahrheitsfindung häufig auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. Aus diesem Grund müssen Zeugen wahrheitsgetreue und vollständige Angaben machen. Nur dann kann ein gerechtes Urteil gefällt werden. Zeugen vor Gericht nehmen also eine wichtige staatsbürgerliche Aufgabe wahr. Sie sind deshalb nach Erhalt einer Ladung zum Erscheinen bei Gericht und zur Aussage verpflichtet.
Bitte lesen Sie Ihre Ladung sorgfältig durch und beachten Sie die beigefügten Hinweise. Bringen Sie die Ladung zum Termin mit und seien Sie - im Interesse aller Beteiligten - pünktlich. Auch das Gericht ist bemüht, eventuelle Wartezeiten für Sie kurz zu halten.
Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Zeugen erhalten auf Antrag eine Entschädigung für Fahrtkosten und Verdienstausfall. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden. Zu übersenden bzw. mitzubringen sind die Ladung und das ausgefüllte Antragsformular. Eine Barauszahlung der Entschädigung ist generell nicht möglich.
Information zur Zeugenbetreuung
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Informationsblatt des Amtsgerichts Passau zum Herunterladen
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Formular zum Herunterladen - Antrag auf Erstattung der Zeugenentschädigung
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Broschüre zum Herunterladen - Als Zeuge vor Gericht
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