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Amtsgericht Passau

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Portal > Gerichte > AG > Passau > Verfahren > Genossenschaftsregister - Letzte Änderung: 21.09.2010


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Registergericht (Gebäude Schustergasse 4)

Geschäftsstelle

Telefon: 0851 / 394 359 - Zimmer 223 / 1. OG
Telefon: 0851 / 394 360 - Zimmer 223 / 1. OG
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Rechtspfleger

Telefon: 0851 / 394 358 - Zimmer 228 / 1. OG - Gruppenleiterin
Telefon: 0851 / 394 357 - Zimmer 227 / 1. OG

Informationen zum Genossenschaftsrecht

Allgemeine Hinweise

Bei Genossenschaften handelt es sich um Gesellschaften, die die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb bezwecken.

Typische Beispiele sind:

Die Genossenschaft ist von ihrem Aufbau her und von den für sie geltenden Vorschriften an den Verein angelehnt.

Zur Gründung einer Genossenschaft sind mindestens 7 Personen erforderlich, die sich auf ein Statut (Satzung) einigen.

Die Satzung bedarf der Schriftform und muss mindestens folgende Regelungen enthalten:

Der Name der Genossenschaft erhält mit Eintragung den Zusatz "eG" (= eingetragene
Genossenschaft); "SCE" (= Europäische Genossenschaft).

Die Genossenschaft entsteht erst mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister.

Anmeldung

Jede Anmeldung ist elektronisch in notariell beglaubigter Form einzureichen. Bei jeder Anmeldung muss also ein Notar eingeschaltet werden.

Haftung

Grundsätzlich haftet die Genossenschaft nur mit ihrem Vermögen. Die Mitglieder haften den Gläubigern gegenüber nur mit ihrem Geschäftsanteil und ggf. duch die in der Satzung festgelegte Nachschusspflicht.

Europäische Genossenschaft (SCE)

Bei der Europäischen Genossenschaft sind zusätzliche besondere Bestimmungen zu beachten.

Liste der Genossen

Die Liste der Genossen ist grundsätzlich nicht beim Registergericht hinterlegt. Sie wird vom Vorstand der Genossenschaft geführt.

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