Gerichtszahlstelle (Gebäude Schustergasse 4)
Die Gerichtszahlstelle beim Amtsgericht Passau wurde zum 15.04.2010 aufgelöst.
Eingerichtet ist ab 16.04.2010 beim Amtsgericht Passau eine:
- Geldannahmestelle
- Telefon: 0851 / 394 304 - Zimmer 104 / 1. OG
- Telefax: 0851 / 394 4052
- E-Mail: poststelle@ag-pa.bayern.de [email] Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
- Handvorschussstelle
- Telefon: 0851 / 394 306 - Zimmer 104 / 1. OG
- Telefax: 0851 / 394 4052
- E-Mail: poststelle@ag-pa.bayern.de [email] Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Geldannahmestelle
Der Geldannahmestelle ist ausschließlich die Einnahme von Geldern mit folgendem Verwendungszweck gestattet (s.a. § 1 II der Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz vom 25.11.2008 - ZahlVJuFin), wenn:
dem Zahlungspflichtigen eine unbare Zahlung nicht möglich ist und Beträge in geringer Höhe (bis höchstens 25,00 Euro) zu entrichten sind.
Dies betreffen z.B.
- Auslagen für die sofortige Erteilung von Ausdrucken aus dem Grundbuch sowie dem Handels- und Vereinsregister,
- Auslagen für an Verfahrensbeteiligte bzw. Berechtigte erteilte Kopien in Rechtsangelegenheiten,
- Auslagen für private Kopien und Telefonkosten der Amtsangehörigen,
- Auslagen für die Erteilung von Beglaubigungen deutscher Urkunden im Ausland (Apostillen).
Ausnahme:
Zahlung von Beträgen im Wege der Hinterlegung für die sofortige Außervollzugsetzung von Haftbefehlen.
Handvorschussstelle
Die Handvorschussstelle ist eingerichtet für die Barauszahlung von Zeugen in den zugelassenen Ausnahmefällen:
- Im Ausland wohnhafte Zeugen, die über kein Konto im Inland verfügen - hier ist jedoch auch die Möglichkeit einer postbaren Anweisung zu überprüfen.
- Zeugenentschädigungen, soweit der von weiter her angereiste Zeuge die Entschädigung zur Deckung der Kosten der Heimreise oder der Übernachtung am Gerichtsort aufgrund Mittellosigkeit und Eilbedürftigkeit benötigt.
Grundsätzlich ist festzuhalten:
- Bar - Ein- und Auszahlungen dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen vorgenommen werden. Hier ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Auszahlungsstelle hat hierbei keinerlei Ermessensspielraum.
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Das bisherige Konto der Gerichtszahlstelle Passau bei der Sparkasse Passau ist aufgelöst.
Überweisungen auf dieses Konto können nicht mehr vorgenommen werden bzw. werden von der Sparkasse Passau zurücküberwiesen.
Überweisungen sind nur noch möglich auf das Konto der
Landesjustizkasse Bamberg
Konto-Nr. 24919
BLZ 700 500 00
Bayerische Landesbank München
