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Amtsgericht Passau

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Portal > Gerichte > AG > Passau > Verfahren > Handelsregister - Letzte Änderung: 21.09.2010


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Registergericht (Gebäude Schustergasse 4)

Geschäftsstelle

Telefon: 0851 / 394 359 - Zimmer 223 / 1. OG
Telefon: 0851 / 394 360 - Zimmer 223 / 1. OG
Telefon: 0851 / 394 361 - Zimmer 222 / 1. OG

Rechtspfleger

Telefon: 0851 / 394 358 - Zimmer 228 / 1. OG - Gruppenleiterin
Telefon: 0851 / 394 357 - Zimmer 227 / 1. OG

Veröffentlichungen im Handelsregister

Die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen des Registergerichts Passau erfolgen ab dem Jahr 2009 online im Registerportal der Länder [extern]

Seit dem 01.01.2007 dürfen Dokumente nur noch in elektronischer Form beim Registergericht eingereicht werden (Ausnahme Vereinsregister); Artikel 1 EHUG, § 12 Abs. 2 HGB neuer Fassung.

Eine Übersendung in Papierform ist unzulässig und darf vom Registergericht nicht mehr anerkannt werden.

Die zur elektronischen Übermittlung seit dem 01.01.2007 erforderliche Software, den sogenannten EGVP-Client [extern] können Sie herunterladen.
Die genannte Internetseite beinhaltet auch nähere Informationen zum Hintergrund, zu den technischen Voraussetzungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Mitarbeiter des Registergerichts können Fragen zu Details des EGVP-Clients nicht beantworten; sehen Sie deshalb bitte von derartigen - auch telefonischen - Rückfragen ab.

Informationen zum Registergericht

Register

Bei den Amtsgerichten werden die folgenden öffentlichen Register geführt:

Aufgabe der Register

Aufgabe der Register.
Die wichtigste Aufgabe dieser öffentlichen Register ist die Erhöhung der Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr.
Bestimmte rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, sollen zuverlässig und vollständig "registriert" werden und jedermann jederzeit zugänglich sein. Das Handelsregister offenbart die wichtigsten Rechtsverhältnisse der Kaufleute, indem es z.B. Auskunft darüber gibt, wer ein Unternehmen vertritt oder wer für Verbindlichkeiten haftet. Es dient so Unternehmensinteressen, weil eine Eintragung in das Handelsregister entsprechende Mitteilungen an Geschäftspartner entbehrlich macht. Es dient auch dem Informationsbedürfnis dieser Geschäftspartner und dem der Allgemeinheit.
So kann es z.B. für das Einklagen oder das Vollstrecken einer Forderung unerlässlich sein zu wissen, wie eine Firma lautet, wer ihr Inhaber ist, wer gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft ist, in welcher Rechtsform ein Unternehmen betrieben wird oder auch welche Vermögensmasse für Verbindlichkeiten haftet.

Erteilung von Registerabschriften, Einsichtnahme

Wie erhalte ich einen Registerauszug

Registerauszüge sowie Kopien von Aktenbestandteilen können entweder schriftlich oder per Fax 49 (0) 851/ 394-4057 beantragt werden.
Eine Antragstellung per Telefon oder per E-Mail ist nicht möglich.

Wo und wie kann ich ein Registerblatt einsehen

Die Einsicht in das

sowie in Teile der dazugehörigen Registerakten ist öffentlich.

Sie können die Einsicht persönlich beim Registergericht oder online per Internet vornehmen unter:
http://handelsregister.justizregister.bayern.de [extern]

Wie ist das Handelsregister aufgebaut

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen HRA und HRB eingeteilt

In HRA werden eingetragen:

In HRB werden eingetragen:

Was wird in das Handelsregister eingetragen

Eintragungen von Amts wegen erfolgen in das Handelsregister nur in wenigen Fällen. Grundsätzlich wird das Handelsregistergericht nur aufgrund einer Anmeldung tätig, die elektronisch in notariell beglaubigter Form einzureichen ist. Es muss also bei jeder Anmeldung ein Notar eingeschaltet werden.

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