Amtsgerichtsbezirk und erweiterte Zuständigkeiten
Der Amtsgerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Regensburg und den Landkreis Regensburg.
Das Amtsgericht Regensburg gehört zum Landgerichtsbezirk Regensburg, dieser wiederum zum Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg. Im Osten reicht der Amtsgerichtsbezirk bis Wörth a.d.Donau, im Süden bis Schierling, im Westen bis nach Hemau bzw. Beratzhausen und im Norden bis Kallmünz.
Darüber hinaus ist das Amtsgericht Regensburg für verschiedene Rechtsbereiche auch Schwerpunktgericht für andere Amtsgerichtsbezirke:
So ist das Amtsgericht Regensburg gem. § 41 GZVJu für sämtliche Wirtschaftsstrafsachen in den Amtsgerichtsbezirken Regensburg, Weiden und Amberg zuständig.
In Binnenschifffahrtssachen reicht die Zuständigkeit für sämtliche Gewässer in den Landgerichtsbezirken Amberg, Deggendorf, Landshut, Passau, Regensburg und Weiden i. d. OPf.
Bezirk des Amtsgerichts Regensburg
