Rechtsantragstelle - Beratungshilfe
Die Rechtsantragstelle ist bei der Aufnahme bestimmter Anträge, wie Klagen, Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz etc. behilflich. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, sich in rechtlichen Angelegenheiten allgemein zu informieren.
Auskünfte über die Erfolgsaussichten von Klagen oder sonstige rechtliche Beratungen sind dem Amtsgericht allerdings nicht erlaubt. Bitte wenden Sie sich hier an einen Rechtsanwalt.
Bürger, die sich einen Rechtsanwalt nicht leisten können, haben die Möglichkeit einen Beratungsschein zu beantragen.
Hinweise:
Um einen Berechtigungsschein zu erhalten, müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen aktuellen Unterlagen mit, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosenbescheid, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über Darlehenszahlungen, Kontoauszüge etc..
Weiter ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung) stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Zuständigkeit/Erreichbarkeit:
Rechtsantragstelle der Zivilabteilung und Beratungshilfe (ohne Familiensachen):
Zimmer: 4.01
Telefon: 0941 2003-522
Rechtsantragstelle des Familiengerichts und Beratungshilfe in Familiensachen:
Zimmer: 2.11
Telefon: 0941 2003-476
Rechtsantragstelle des Vollstreckungsgerichts:
Zimmer: 2.20
Telefon: 0941 2003-872
- Antrag auf Beratungshilfe [extern]
