Registersachen (Registergericht)
- Sprechzeiten:
- Erreichbarkeit (Serviceeinheiten):
- Auskünfte aus den Registern:
- Offenlegungspflicht Jahresabschlüsse
- Elektronische Form einzureichender Unterlagen
- Vordrucke und Informationen für Anmeldungen zum Vereinsregister:
Das Registergericht ist für die Bezirke der Amtsgerichte Cham, Kelheim und Regensburg für folgende Eintragungen zuständig:
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Handelsregister
Einzelkaufleute (e.K.), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) -
Partnerschaftsregister
Partnerschaftsgesellschaften (PR) -
Genossenschaftsregister
Genossenschaften (eG) -
Vereinsregister
Vereine (e.V.) -
Güterrechtsregister (nur für den Bezirk Regensburg)
Güterstandsvereinbarungen zwischen Eheleuten und Lebenspartnern -
Schiffsregister
Rechtsverhältnisse an Binnen- und Seeschiffen sowie Schiffsbauwerken
Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Individuelle Terminsvereinbarung ist möglich.
Erreichbarkeit (Serviceeinheiten):
Telefon: 0941/2003-893
Zimmer: 3.02
Telefon: 0941/2003-497 und 897
Zimmer: 3.06
Auskünfte aus den Registern:
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Online-Auskunft
Über das Internet können Sie zeit- und kostensparend (z.B. unbeglaubigter Registerausdruck 4,50 Euro anstatt 10,00 Euro beim Registergericht) Informationen abrufen. Ein beglaubigter Registerauszug ist weiterhin beim Registergericht zu beantragen.
Gemeinsames Registerportal der Länder: www.handelsregister.de [extern]
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persönliche Einsicht
Gewährung persönlicher Einsicht direkt beim Amtsgericht Regensburg - Registergericht - Augustenstr. 3, 93049 Regensburg, Zimmer 3.02
(gebührenfrei) -
schriftlicher Antrag
Erteilung von gebührenpflichtigen Ausdrucken aus den Registern (unbeglaubigt oder beglaubigt) bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrags per Post oder per Telefax (0941/2003-394).
Allgemeine Auskünfte werden nur in Form von gebührenpflichtigen Ausdrucken aus den Registern erteilt.
Telefonische Auskünfte aus den Registern sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden nicht erteilt.
Offenlegungspflicht Jahresabschlüsse
Seit Ablauf des Jahres 2006 sind die Unterlagen zu den jeweiligen Jahresabschlüssen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen und von dem Unternehmen im Bundesanzeiger elektronisch bekannt zu machen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:
www.ebundesanzeiger.de [extern]
Elektronische Form einzureichender Unterlagen
Seit dem 01.01.2007 dürfen Dokumente nur noch in elektronischer Form beim Registergericht eingereicht werden, ausgenommen Unterlagen in Vereinsregistersachen. Die Übersendung in Papierform ist gesetzlich nicht mehr zulässig.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter:
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach [extern]
Vordrucke und Informationen für Anmeldungen zum Vereinsregister:
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Merkblatt für neue Vereine (AG Regensburg)
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Merkblatt für eingetragene Vereine (AG Regensburg)
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Gründungsprotokoll Verein (AG Regensburg)
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Mustersatzung (AG Regensburg)
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Broschüre "Rund um den Verein"
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Internetportal Bay. Justizbehörden - Service - Vereinsregister
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