Zivilverfahren Wohnungseigentumsverfahren
Das Zivilgericht ist u.a. zuständig für
- alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000,- EUR (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe)
- Wohnungseigentumssachen
- Arrest und einstweilige Verfügung
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Anträge auf Vollstreckbarkeitserklärungen von ausländischen Schuldtiteln
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
- Schifffahrtssachen
Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Erreichbarkeit (Einlaufstelle):
Telefon: 0941 2003-526
Zimmer: 4.05/IV
Telefax: 0941 2003-544
