Zwangsvollstreckung (Mobiliarvollstreckung)
Das Vollstreckungsgericht (Mobiliarvollstreckung) ist z. B. zuständig für die
- Pfändung von Forderungen und sonstiger Ansprüche
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
- Erteilung von Abschriften abgegebener Vermögensverzeichnisse
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof
Die Schuldnerauskunft sowie die Abschriften aus dem Vermögensverzeichnis werden nur für Verfahren nach dem bis 31.12.2012 gültigen Recht erteilt. Für Verfahren nach dem ab 01.01.2013 gültigen Recht ist für die Erteilung von Auskünften bzw. Abschriften das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof zuständig:
Für eine umfassende Schuldnerauskunft ist während der Übergangszeit, neben der Anfrage beim Amtsgericht Regensburg, zusätzlich beim Amtsgericht Hof eine Schuldnerauskunft zu erholen.
Erreichbarkeit (Serviceeinheiten)
Telefon: 0941 2003-881 oder 481
Telefax: 0941 2003-387
Schuldnerverzeichnis Buchstaben A - N
Telefon: 0941 2003-875
Schuldnerverzeichnis Buchstaben O - R, St
Telefon: 0941 2003-475
Schuldnerverzeichnis Buchstaben S (ohne St)
Telefon: 0941 2003-481
Schuldnerverzeichnis Buchstaben T - Z
Telefon: 0941 2003-881
Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
