Gerichtsvollzieher
Den Gerichtsvollziehern ist die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen eines Schuldners übertragen. Desweiteren übernehmen Sie auch Aufgaben im Zustellungswesen und sind für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher auch "Offenbarungseid" genannt) zuständig. Im Rahmen Ihrer Zuständigkeit arbeiten Sie vom Gericht unabhängig und er- ledigen Ihre Aufträge nach eigenem Ermessen. Die Dienstaufsicht obliegt dem Direktor des Amtsgerichts.
Zur Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen und sonstiger für die Gerichtsvollzieher bestimmter Eingänge ist beim Amtsgericht Rosenheim - Hauptgericht - für das Gesamtgericht eine Gerichtsvollzieherverteilungsstelle eingerichtet. Die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle ist unter der Telefonnummer 08031/8074.410 erreichbar.
Aufträge werden jedoch auch von den zuständigen Gerichtsvollziehern direkt entgegengenommen.
Folgende Gerichtsvollzieher sind am Amtsgericht Rosenheim tätig:
(Hinweis: Für eine genaue Geschäftsverteilung wenden Sie sich bitte an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle, Telefonnummer:08031/8074.410 )

