Beratungshilfe
Ein Rechtsuchender, der für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens oder im Schlichtungsverfahren nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz Hilfe durch rechtskundige Beratung und, soweit notwendig, in Form einer Vertretung bedarf, erhält auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe.
Weitere Informationen erhalten Sie mit nachstehenden Unterlagen und Formularen, die Sie online ausfüllen und ausdrucken oder herunterladen können.
Mit diesen Formularen können Sie die Beratungshilfe beantragen und erhalten hierzu auch weitere Erklärungen und Ausfüllhinweise.
- Beratungshilfe - Fibel des Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen [extern]
- Formulare Beratungshilfe [extern]
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