Gerichtszahlstelle
beim Amtsgericht Rosenheim - Bismarckstr. 1:
Beim Amtsgericht ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Der bare Zahlungsverkehr soll nach Möglichkeit vermieden werden. Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen. In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar einbezahlt werden.
Erreichbarkeit:
Telefon: 08031/8074.220 - Zimmer 105/ 1. OG
Fax 08031/8074.200 poststelle@ag-ro.bayern.de
Bankverbindung:
Sparkasse Rosenheim BLZ 711 500 00
KtoNr. 22 939
Kassenstunden:
Montag - Freitag 8.00 Uhr bis 12.:00 Uhr.
