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Amtsgericht Rosenheim

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1. - Allgemeine Informationen

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2. - Themengebiete des Portals

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3. - Navigation im Bereich Amtsgericht Amtsgericht Rosenheim

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5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > AG > Rosenheim > Verfahren > Gerichtszahlstelle - Letzte Änderung: 06.09.2011


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6. - Seiteninhalt

Adoptionen | Beratungshilfe | Betreuungsverfahren | Bußgeldverfahren | Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Insolvenzverfahren | Nachlassverfahren | Rechtsantragstelle | Strafverfahren | Vormundschaftsverfahren | Wohnungseigentumsverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsversteigerung | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Geldannahmestelle und Handvorschussstelle

beim Amtsgericht Rosenheim

Die Gerichtszahlstelle beim Amtsgericht Rosenheim wurde zum 27.2.2011 aufgelöst.

Eingerichtet ist ab 28.2.2011 beim Amtsgericht Rosenheim eine:

Erreichbarkeit:

Geldannahmestelle

Der Geldannahmestelle ist ausschließlich die Einnahme von Geldern mit folgendem Verwendungszweck gestattet (s.a. § 1 II der Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz vom 25.11.2008 - ZahlVJuFin), wenn:

dem Zahlungspflichtigen eine unbare Zahlung nicht möglich ist und Beträge in geringer Höhe (bis höchstens 25,00 €) zu entrichten sind.

Dies betreffen z.B.:

Ausnahme:

Zahlung von Beträgen im Wege der Hinterlegung für die sofortige Außervollzugsetzung von Haftbefehlen.

Handvorschussstelle

Die Handvorschussstelle ist eingerichtet für die Barauszahlung von Zeugen in den zugelassenen Ausnahmefällen:

Grundsätzlich ist festzuhalten:

Überweisungen sind nur noch möglich auf das Konto der

Landesjustizkasse Bamberg

Konto-Nr. 24919

BLZ 700 500 00

Bayerische Landesbank München

Wichtig ist dabei, dass dem sowieso anzugebenden Aktenzeichen ein "AG RO" für das Amtsgericht Rosenheim voranzustellen ist.