Geldannahmestelle und Handvorschussstelle
beim Amtsgericht Rosenheim
Die Gerichtszahlstelle beim Amtsgericht Rosenheim wurde zum 27.2.2011 aufgelöst.
Eingerichtet ist ab 28.2.2011 beim Amtsgericht Rosenheim eine:
- Geldannahmestelle und eine
- Handvorschussstelle
Erreichbarkeit:
- Gebäude Justiz III, Zimmer 2002
- Kufsteiner Straße 32
- 83022 Rosenheim (Hausanschrift)
- Telefon: 08031/8074.227
- Telefax: 08031/8074.240
- E-Mail: poststelle@ag-ro.bayern.de [email] Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Geldannahmestelle
Der Geldannahmestelle ist ausschließlich die Einnahme von Geldern mit folgendem Verwendungszweck gestattet (s.a. § 1 II der Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz vom 25.11.2008 - ZahlVJuFin), wenn:
dem Zahlungspflichtigen eine unbare Zahlung nicht möglich ist und Beträge in geringer Höhe (bis höchstens 25,00 ) zu entrichten sind.
Dies betreffen z.B.:
- Auslagen für die sofortige Erteilung von Ausdrucken aus dem Grundbuch,
- Auslagen für an Verfahrensbeteiligte bzw. Berechtigte erteilte Kopien in Rechtsangelegenheiten,
- Auslagen für private Kopien und Telefonkosten der Amtsangehörigen.
Ausnahme:
Zahlung von Beträgen im Wege der Hinterlegung für die sofortige Außervollzugsetzung von Haftbefehlen.
Handvorschussstelle
Die Handvorschussstelle ist eingerichtet für die Barauszahlung von Zeugen in den zugelassenen Ausnahmefällen:
- Im Ausland wohnhafte Zeugen, die über kein Konto im Inland verfügen - hier ist jedoch auch die Möglichkeit einer postbaren Anweisung zu überprüfen,
- Zeugenentschädigungen, soweit der von weiter her angereiste Zeuge die Entschädigung der Kosten der Heimreise oder der Übernachtung am Gerichtsort aufgrund Mittellosigkeit und Eilbedürftigkeit benötigt.
Grundsätzlich ist festzuhalten:
- Bare Ein- und Auszahlungen dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen vorgenommen werden. Hier ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Auszahlungsstelle hat hierbei keinerlei Ermessensspielraum.
- Das bisherige Konto der Gerichtszahlstelle Rosenheim bei der Sparkasse Rosenheim ist aufgelöst.
- Überweisungen auf dieses Konto können nicht mehr vorgenommen werden bzw. werden von der Sparkasse Rosenheim zurücküberwiesen.
Überweisungen sind nur noch möglich auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg
Bayerische Landesbank München
BLZ 700 500 00
Für Kostenvorschüsse, Gebühren und Geldauflagen:
Konto Nr. 3024919 oder IBAN DE78 7005 0000 0003 0249 19 BIC BYLADEMM
Für Geldstrafen:
Konto Nr. 2024919 oder IBAN DE31 7005 0000 0002 024919 BIC BYLADEMM
Für sonstige Zahlungen: (z.B. Sicherheitsleistung bei Zwangsvollstreckung)
Konto Nr. 24919 oder IBAN DE34 70005 0000 0000 0249 19 BIC BYLADEMM
Wichtig ist dabei, dass dem sowieso anzugebenden Aktenzeichen ein "AG RO" für das Amtsgericht Rosenheim voranzustellen ist.
