Geldannahmestelle und Handvorschussstelle
beim Amtsgericht Rosenheim
Die Gerichtszahlstelle beim Amtsgericht Rosenheim wurde zum 27.2.2011 aufgelöst.
Eingerichtet ist ab 28.2.2011 beim Amtsgericht Rosenheim eine:
- Geldannahmestelle und eine
- Handvorschussstelle
Erreichbarkeit:
- Gebäude Justiz III, Zimmer 2005
- Kufsteiner Straße 32
- 83022 Rosenheim (Hausanschrift)
- Telefon: 08031/8074.229
- Telefax: 08031/8074.240
- E-Mail: poststelle@ag-ro.bayern.de [email] Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Geldannahmestelle
Der Geldannahmestelle ist ausschließlich die Einnahme von Geldern mit folgendem Verwendungszweck gestattet (s.a. § 1 II der Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz vom 25.11.2008 - ZahlVJuFin), wenn:
dem Zahlungspflichtigen eine unbare Zahlung nicht möglich ist und Beträge in geringer Höhe (bis höchstens 25,00 €) zu entrichten sind.
Dies betreffen z.B.:
- Auslagen für die sofortige Erteilung von Ausdrucken aus dem Grundbuch,
- Auslagen für an Verfahrensbeteiligte bzw. Berechtigte erteilte Kopien in Rechtsangelegenheiten,
- Auslagen für private Kopien und Telefonkosten der Amtsangehörigen.
Ausnahme:
Zahlung von Beträgen im Wege der Hinterlegung für die sofortige Außervollzugsetzung von Haftbefehlen.
Handvorschussstelle
Die Handvorschussstelle ist eingerichtet für die Barauszahlung von Zeugen in den zugelassenen Ausnahmefällen:
- Im Ausland wohnhafte Zeugen, die über kein Konto im Inland verfügen - hier ist jedoch auch die Möglichkeit einer postbaren Anweisung zu überprüfen,
- Zeugenentschädigungen, soweit der von weiter her angereiste Zeuge die Entschädigung der Kosten der Heimreise oder der Übernachtung am Gerichtsort aufgrund Mittellosigkeit und Eilbedürftigkeit benötigt.
Grundsätzlich ist festzuhalten:
- Bare Ein- und Auszahlungen dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen vorgenommen werden. Hier ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Auszahlungsstelle hat hierbei keinerlei Ermessensspielraum.
- Das bisherige Konto der Gerichtszahlstelle Rosenheim bei der Sparkasse Rosenheim ist aufgelöst.
- Überweisungen auf dieses Konto können nicht mehr vorgenommen werden bzw. werden von der Sparkasse Rosenheim zurücküberwiesen.
Überweisungen sind nur noch möglich auf das Konto der
Landesjustizkasse Bamberg
Konto-Nr. 24919
BLZ 700 500 00
Bayerische Landesbank München
Wichtig ist dabei, dass dem sowieso anzugebenden Aktenzeichen ein "AG RO" für das Amtsgericht Rosenheim voranzustellen ist.
