Rechtsantragstelle
Beim Amtsgericht Rosenheim ist für rechtssuchende Bürger eine Rechtsantragstelle eingerichtet, die mit einem Rechtspfleger besetzt ist. Der Rechtspfleger erteilt allgemeine Auskunft und gibt Hinweise auf andere Möglichkeiten der Hilfe. Ihm kommt eine Art "Wegweiserfunktion" zu . Zur Rechtsberatung im konkreten Fall ist der Rechtspfleger nicht befugt, diese darf nur von Personen ausgeübt werden, denen von der zuständigen Behörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde, in der Regel von Rechtsanwälten. Die Haupttätigkeit des Rechtspflegers besteht in der Aufnahme von Anträgen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit ( z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigung über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten usw.)
Rosenheim
- Rechtsantragstelle für Zivilsachen: Bismarckstr. 1, Zimmer 134, 1. OG bzw. Zimmer 135, 1. OG
- Rechtsantragstelle für Familiensachen: Rathausstr. 32, Zimmer 105 R
- Rechtsantragstelle für Vollstreckungssachen; Bismarckstr. 1, Zimmer 106, 1. OG
Bad Aibling
- Rechtsantragstelle für Zivilsachen, Zimmer 12, 1. OG
Wasserburg
- Rechtsantragstelle für Zivilsachen, Zimmer 13, 1. OG
