Zeugenbetreuung
Allgemeines:
Das Gericht und die Prozessbeteiligten sind bei der Wahrheitsfindung häufig auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. Aus diesem Grund müssen Zeugen wahrheitsgetreue und vollständige Angaben machen. Nur dann kann ein gerechtes Urteil gefällt werden. Zeugen vor Gericht nehmen also eine wichtige staatsbürgerliche Aufgabe wahr. Sie sind deshalb nach Erhalt einer Ladung zum Erscheinen bei Gericht und zur Aussage verpflichtet.
Bitte lesen Sie Ihre Ladung sorgfältig durch und beachten Sie die beigefügten Hinweise. Bringen Sie die Ladung zum Termin mit und seien Sie - im Interesse aller Beteiligten - pünktlich. Auch das Gericht ist bemüht, eventuelle Wartezeiten für Sie kurz zu halten.
Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Zeugen erhalten auf Antrag eine Entschädigung für Fahrtkosten und Verdienstausfall. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden. Zu übersenden bzw. mitzubringen sind die Ladung und das ausgefüllte Antragsformular. Eine Barauszahlung der Entschädigung ist generell nicht möglich.
Erreichbarkeit:
Sollten Sie als Zeuge vorgeladen sein und Sie haben Fragen und Probleme, wie z.B. ich habe Angst vor dem Angeklagten, ich würde gerne wissen, wie eine Verhandlung abläuft, ich möchte nicht mit anderen Zeugen vor der Sitzung zusammen kommen, ich weiß nicht, wohin mit meinen Kindern??
Für die Beantwortung dieser Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
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beim Hauptgericht - Rosenheim - Bismarckstraße 1
- Frau Krzonkalla, (08031/8074.457) - Zi. 214 II. OG
- Frau Eisenkolb, (08031/8074.361) - Zi. 17 EG
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bei der Zweigstelle Bad Aibling
- Herr Loos, (08061/9084.116) - Zi. 16 - 1. OG
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bei der Zweigstelle Wasserburg am Inn
- Frau Dörfler, (08071/9193.132) - Zi. 2
Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
- Als Zeuge vor Gericht [intern]
