Zwangsversteigerungen
Vollstreckungsgericht - Gebäude Bismarckstr. 1, Rosenheim
Allgemeine Hinweise - bitte unbedingt beachten!
Dem Vollstreckungsgericht ist die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichem Zwang übertragen. In der Zwangsversteigerung werden Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte (Wohnungseigentum, Erbbaurecht u.a.) veräußert, um aus dem Erlös den Gläubiger zu befriedigen. Der Schuldner verliert das Eigentum. In der Zwangsverwaltung werden dem Schuldner die Verwaltung und Benutzung des Grundstücks entzogen, der Verwalter wird ermächtigt, es in Besitz zu nehmen und dem Gläubiger werden die Erträge zugeführt. Dem Schuldner verbleibt das Eigentum. Bei einer Eigentümergemeinschaft (Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft u.a.) kann jeder Miteigentümer die sog. Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft betreiben. Das Grundstück wird in einen teilbaren Erlös umgewandelt, an dem sich die Rechte der Eigentümer fortsetzen. Die Grundstücke werden in einem öffentlichen Versteigerungstermin, der im Oberbayerischen Volksblatt und auf der Internetseite www.zvg-portal.de bekannt gegeben wird, versteigert. Die Beschreibung der Objekte wird dem jeweiligen Wertgutachten entnommen, das auf der obengenannten Internetseite (www.zvg-portal.de) oder auf der Geschäftsstelle Zi. 34, vollständig eingesehen werden kann. Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Erreicht im ersten Termin das Meistgebot einschließlich des Wertes der zu übernehmenden Rechte nicht die Hälfte des Grundstückswertes, muss der Zuschlag versagt werden. Bei Geboten unter 7/10 ist er auf Antrag des betroffenen Gläubigers zu versagen. In einem neuen Termin darf er dann aus einem dieser Gründe nicht mehr versagt werden. In der Terminsveröffentlichung wird darauf entsprechend hingewiesen. Jeder Bieter muss sich ausweisen (Personalausweis, Reisepass). Wer für einen anderen bietet, braucht eine notariell beglaubigte Vollmacht, die ausdrücklich dazu ermächtigt. Der Vertreter einer juristischen Person bzw. Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (oHG, KG, GmbH usw.) muss einen aktuellen Registerauszug vorlegen, aus dem sich seine Legitimation ergibt. Auf Antrag eines Beteiligten ist Sicherheit in Höhe von 1/10 des festgesetzten Wertes zu leisten, andernfalls das Gebot zurückgewiesen wird. Sie kann erbracht werden durch
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Vorlage eines bestätigten Bundesbankschecks oder eines Verrechnungsschecks, der frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden ist.
- Der Verrechnungsscheck muss von einem zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut ausgestellt und im Inland zahlbar sein.
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Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts und erfüllbar im Inland.
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Überweisung auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg, Kto.Nr. 24919 Bayerische Landesbank, GZ München, BLZ 700 500 00. Sie muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und der Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Bei einer Überweisung der Sicherheitsleistung sind folgende Angaben dringend erforderlich: AG RO, Sicherheitsleistung, Az: K ....
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung im Termin ist ausgeschlossen. Bei Zweifel über die Zulässigkeit der Sicherheitsleistung empfiehlt sich eine kurze Rückfrage beim Vollstreckungsgericht.
Versteigerungstermine können kurzfristig aufgehoben werden. Die Geschäftsstelle (08031/8074-407) gibt auf Anfrage Auskunft darüber, ob der Termin durchgeführt wird. Die Versteigerung erstreckt sich auf alle Gegenstände, deren Beschlagnahme noch wirksam ist, auf Zubehörstücke, die sich im Besitz des Schuldners befinden auch dann, wenn sie einem Dritten gehören. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, sog. Dritteigentum, muss vor Erteilung des Zuschlags die Freigabe herbeiführen, andernfalls tritt der Erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Anmeldungen von Ansprüchen, Verfahrensanträge oder Anfragen zu Versteigerungsobjekten müssen schriftlich erfolgen und können nicht per E-mail entgegengenommen werden.
Weitere Hinweise für Bietungsinteressenten
Alle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Rosenheim
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