Zuständigkeitsbereich
Der gesamte Amtsgerichtsbezirk deckt sich mit dem Gebiet des Landkreises Roth und der Stadt Schwabach.
Örtlich ist das Amtsgericht Schwabach, Telefon 09122/1807-0, zuständig für
die Gemeinden Stadt Abenberg, Markt Allersberg, Gemeinde Büchenbach, Gemeinde Georgensgmünd, Stadt Greding, Stadt Heideck, Stadt Hilpoltstein, Gemeinde Kammerstein, Gemeinde Rednitzhembach, Gemeinde Röttenbach, Gemeinde Rohr, Stadt Roth, Markt Schwanstetten, Stadt Spalt, Markt Thalmässing, Markt Wendelstein und deren jeweilige Ortsteile.
Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie unter der angegebenen Rufnummer der zentralen Vermittlung.
Insolvenzverfahren, Versteigerungen von Immobilien, Handels- und Genossenschaftsregister sowie Vereinsregister werden zentral beim Amtsgericht Nürnberg bearbeitet.
