Beratungshilfe
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Erreichbarkeit
Die Beratungshilfestelle befindet sich im 1. Stock Zimmer 106
Telefon: 08321/618 - 144
Hinweise
Beratungshilfe wird gewährt, wenn
- der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und
- nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zu Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist und
- die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist
Für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe sind folgende Unterlagen unbedingt mitzubringen:
- Unterlagen, aus denen sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird, ergibt (Schriftverkehr etc.)
- aktuelle Bescheinigung über das derzeitige Einkommen (Lohn-/Gehalts-abrechnungen, Renten- oder Sozialhilfebescheide etc.)
- Nachweise bzgl. laufender Ausgaben (Miete, Versicherungen, Kredite etc.)
- Unterlagen über evtl. vorhandenes Vermögen (Sparbücher, Lebensversicherungen etc.)
- Personalausweis oder Reisepass
Beratungshilfe kann nicht gewährt werden wenn
- eine Rechtsschutzversicherung eintritt
- ein gerichtliches Verfahren in dieser Sache anhängig ist
- im Einzelfall eine andere Art der Hilfe angeboten wird (z.B. Schuldnerberatung, Mieterverein etc.)
Formulare
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe [intern]
Merkblatt zum Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe [intern]
