Gerichtszahlstelle
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:30 bis 11:30 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Erreichbarkeit
Die Gerichtszahlstelle (Handvorschuss- und Geldannahmestelle) befindet sich im Erdgeschoß Zimmer 24
Telefon:
08321/618 - 115
Zuständigkeit
- Aufladen von Gerichtskostenstemplern
- Erwerb von Gerichtskostenmarken
Hinweis
Nach der seit 01.01.2009 geltenden Verordnung über den Zahlungsverkehr im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit sind Bareinzahlungen nach § 1 Abs. 1 ZahlVJuFin unbar zu leisten.
Eine Ausnahme dieser Regelung nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 ZahlVJuFin liegt dann vor, wenn es sich um Beträge bis zu 25,00 Euro handelt.
Überweisungen haben daher auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg, Heiliggrabstraße 28, 96052 Bamberg zu erfolgen.
Empfänger: LJK Bamberg
BLZ: 700 500 00
Konto: 24 919
Verwendungszweck: AG Sonthofen, Az:_________
IBAN: DE 34 7005 0000 0000 0249 19
SWIFT (BIC): BYLADEMM
Der Gerichtskostenvorschuß (§ 12 GKG) kann auch im Wege des Lastschriften-einzugsverfahrens durch Vorlage des u. g. Formulars geleistet werden.
