Grundbuchamt
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:30 bis 11:30 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Erreichbarkeit
Die Service-Einheit des Grundbuchamtes befindet sich im 1. Stock Zimmer 126
Telefon:
08321/618 - 155
Telefax:
08321/618 - 192
Zuständigkeit
- Führung der Grundbücher nach Gemarkungen [intern]
- Vollzug der Eintragung von Eigentumsübertragung, Rechten und Belastungen im Grundbuch
- Erteilung von Grundbuchauszügen
- Gewährung der Einsicht in die Grundakten
- Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Erbfolge oder bei Namensänderung
- Die Anforderung von Lageplänen oder Auszügen aus dem Liegenschaftskataster hat n i c h t beim Grundbuchamt zu erfolgen, sondern direkt beim Vermessungsamt Immenstadt [extern]
Hinweise
- Der Vollzug von Eintragungen im Grundbuch bedarf der notariellen Form
-
Ausnahmen für die notarielle Form gelten für die Anträge auf
- Berichtigung des Grundbuches aufgrund Erbfolge (Erbschein ist erforderlich)
- Namensberichtigung (Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde ist erforderlich)
- Eintragung einer Sicherungshypothek (Vollstreckungstitel gegen den Eigentümer ist erforderlich)
-
Die Erteilung eines Grundbuchauszuges erfolgt
- auf persönlich oder schriftlich gestellten Antrag unter Vorlage eines Ausweises
- für den Eigentümer oder sonstige im Grundbuch eingetragene Berechtigte eines eingetragenen Rechts (z. B. Nießbrauch, Geh- und Fahrtrecht, Grundschuld)
- oder bei Darlegung eines berechtigten Interesses (z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels gegen den Eigentümer)
- nicht für Kauf- oder Mietinteressenten ohne Einverständniserklärung des Eigentümers
-
Gebühren für die Grundbucheinsicht bzw. einen Grundbuchausdruck
- Die Grundbucheinsicht ist gebührenfrei
- Der einfache (unbeglaubigte) Ausdruck kostet 10,- €
- Der amtliche (beglaubigte) Ausdruck kostet 18,- €
Weitere Informationen und Links
- Bayerischer Behördenwegweiser [extern]
- Notare in Bayern [extern]
