Hinterlegungsstelle
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:30 bis 11:30 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Erreichbarkeit
Die Hinterlegungsstelle befindet sich im 1. Stock Zimmer 106
Telefon:
08321/618 - 144
Zuständigkeit
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Für die Hinterlegung von
- Geld
- Wertpapieren und sonstigen Urkunden
- Kostbarkeiten
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Die Hinterlegegung ist statthaft
- als Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
- als Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils
- als Sicherheitsleistung zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls
- bei Ungewissheit über den Gläubiger einer Forderung zur schuldbefreienden Leistung
- Zur Vermeidung der Verzinsungspflicht für das Gebot nach Erteilung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren
Hinweis
- Für jede Hinterlegung ist der Grund (Beschluss oder Urteil) als Nachweis der Statthaftigkeit vorzulegen.
- Bei Geldhinterlegung ist der Geldbetrag nicht bar mitzubringen, sondern nach Antragstellung auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg zu überweisen.
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Die Rückgabe des Hinterlegten erfolgt
- auf schriftlichen Antrag und
- nach übereinstimmender Bewilligung aller Empfangsberechtigten
- oder nach Vorlage einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung
