Verfahrensübersicht
Über die rechte Navigationsleiste finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.
Unter dem Navigationspunkt "Abgegebene Verfahren" in der rechten Navigationsleiste finden Sie eine Liste der Verfahren, für die ein anderes Gericht zuständig ist.
Auch während der Geschäftszeiten wird das
Telefon
nicht abgenommen, wenn sich eine andere Partei im Zimmer befindet oder das Telefon belegt ist (was Ihnen die Telefonanlage nicht anzeigt). Wir bitten hierfür um Verständnis.
Schriftsätze
können zu den Öffnungszeiten an der
Pforte
abgegeben werden. Diese werden dann mit dem Eingangsstempel des aktuellen Tages versehen und schnellstmöglich weitergeleitet. Eingangsbestätigungen werden nicht erstellt, eine Kopie des Schriftstückes kann aber für den Überbringer abgestempelt werden.
Zu anderen Zeiten können Schriftsätze in den
Nachtbriefkasten,
der sich rechts neben dem Haupteingang befindet, fristgebunden eingeworfen werden. Schriftstücke, die bis 24.00 Uhr eingeworfen werden, erhalten den Eingansstempel des aktuellen Tages, Schriftstücke, die nach 24.00 Uhr eingeworfen werden, den Eingangsstempel des sodann aktuellen Tages.
Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen wird empfohlen, Schriftstücke in
Wert-, Frist- und Grundbuchsachen
direkt bei der jeweiligen Geschäftsstelle einzureichen.
Die Broschüren
"Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" [extern]
und
"Patientenverfügung" [extern]
sind hier direkt als Download erhältlich.
Formulare [extern]
und
Broschüren [intern]
finden Sie auch noch im
Bürgerservice [intern]
. Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen/wirtschaftlichen Lage nicht die finanziellen Möglichkeiten für eine anwaltliche Beauftragung haben, besteht die Möglichkeit, bei Gericht
Beratungshilfe [extern]
oder für das anhängige Verfahren
Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe [extern]
zu beantragen.
Einen Antrag für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten Sie hier. [intern]
Dieser kann direkt ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Mitarbeiter des Amtsgerichts dürfen grundsätzlich keine
Rechtsberatung
erteilen. Hierzu müssen Sie sich an die rechtsberatenden Berufe und Verbrauchervereine wenden. Ein Rechtsanwaltsverzeichnis finden Sie bei der
Anwaltskammer München. [extern]
