Adoptionen
Adoptionssachen sind den Familienverfahren [intern] zugeordnet.
Das Amtsgericht Starnberg ist für alle Adoptionen zuständig, bei denen der Annehmende seinen Wohnsitz im Landkreis Starnberg hat.
Eine Ausnahme gilt für die Fälle, in denen materielles ausländisches Recht Anwendung findet, was in der Regel dann der Fall ist, wenn entweder der Annehmende oder Anzunehmende nicht deutscher Staatsangehöriger ist. In diesen Fällen besteht eine Sonderzuständigkeit des Amtsgerichts München.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass jeder Adoptionsantrag der notariellen Beurkundung bedarf. Anträge, die nicht notariell gestellt werden, können daher beim Amtsgericht Starnberg zunächst nicht bearbeitet werden.
Wegen telefonischer Erreichbarkeit, Abgabe von Schriftsätzen, Formularen und Broschüren sowie wegen Rechtsauskünften beachten Sie bitte unsere Hinweise auf der
Verfahrensseite. [intern]
