Beratungshilfe
Die Sprechzeiten sind Montag - Freitag von 8:30 - 12:00 und nach Vereinbarung
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Die Beratungshilfestelle erreichen Sie unter:
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08151 / 367 - 200
Zimmer 119 (Erster Stock) - 08151 367 - 191 Faxgerät
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08151 / 367 - 200
Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen/wirtschaftlichen Lage nicht die finanziellen Möglichkeiten für eine anwaltliche Beauftragung haben, besteht die Möglichkeit, bei Gericht einen Beratungshilfeschein oder für das anhängige Verfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen:
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheins [extern]
- Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe [extern]
Wegen telefonischer Erreichbarkeit, Abgabe von Schriftsätzen, Formularen und Broschüren sowie wegen Rechtsauskünften beachten Sie bitte unsere Hinweise auf der Verfahrensseite. [intern]
