Familiengericht
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Das Familiengericht erreichen Sie unter:
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Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung -
08151 / 367 - 134 oder -136 (Verfahren 1 F, 50 F, 601 AR)
Zimmer 33 (Erdgeschoss)
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08151 / 367 - 131 oder -132 (Verfahren 2 F, 50 F, 602 AR)
Zimmer 31 (Erdgeschoss) -
08151 / 367 - 135
(Verfahren 3 F, 50 F, 603 AR)
Zimmer 29 (Erdgeschoss) - 08151 / 367 - 192 Faxgerät
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Sprechzeiten:
Der Familienrichter entscheidet ohne Rücksicht auf den Streitwert u.a. über:
- Anträge auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe
- Regelung der elterlichen Sorge von Kindern
- Umgangsregelung eines Elternteils mit dem Kind
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Unterhaltspflicht gegenüber dem ehelichen und nichtehelichen Kind oder dem Ehegatten
- Versorgungsausgleich
- Aufteilung des Hausrats und der Ehewohnung
- Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
- Kindschaftssachen (z. B. Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft)
- Adoptionssachen
- Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Gewaltschutzsachen
In den Verfahren Ehescheidungen, Güterrecht und Verbundverfahren besteht Anwaltszwang. Ein Anwalt auf der Antragsgegnerseite ist entbehrlich, wenn keine gegensätzlichen Anträge gestellt werden und kein gerichtlicher Vergleich beabsichtigt ist.
Wegen telefonischer Erreichbarkeit, Abgabe von Schriftsätzen, Formularen und Broschüren sowie wegen Rechtsauskünften beachten Sie bitte unsere Hinweise auf der Verfahrensseite. [intern]
