Vollstreckungsgericht
Die Sprechzeiten sind Montag - Freitag von 8:30 - 12:00 und nach Vereinbarung
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Das Vollstreckungsgericht erreichen Sie unter:
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08151 / 367 - 216
08151 / 367 - 217
Zimmer 109 (Erster Stock) - 08151 / 367 - 184 Faxgerät
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08151 / 367 - 216
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Nach glaubhaftem Vortrag bzw. Nachweis Ihrer Auskunftsberechtigung erhalten Sie hier:
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Abschriften von Vermögensverzeichnissen
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Löschung Ihrer Eintragung im Schuldnerverzeichnis
- Auskunft über Personen, die im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts Starnberg eingetragen sind.
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Abschriften von Vermögensverzeichnissen
Zu allgemeinen Fragen zum Umgang mit Schulden oder zur Entschuldung können Sie sich unter
http://www.meine-schulden.de [extern]
informieren.
[intern]
Für Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse sind die
Gerichtsvollzieher [intern]
zuständig.
Wegen telefonischer Erreichbarkeit, Abgabe von Schriftsätzen, Formularen und Broschüren sowie wegen Rechtsauskünften beachten Sie bitte unsere Hinweise auf der
Verfahrensseite. [intern]
Einen Antrag für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten Sie hier. [intern]
Dieser kann direkt ausgefüllt und ausgedruckt werden.
