Handelsregister
Das Registergericht Schweinfurt ist zuständig für die Angelegenheiten der Handels- und Partnerschaftsregister des Bezirkes der Amtsgerichte
- Schweinfurt (mit Zweigstelle Gerolzhofen)
- Bad Kissingen (mit Zweigstelle Hammelburg)
-
Bad Neustadt a. d. Saale (mit Zweigstelle Mellrichstadt)
und der Güterrechtsregister
des Bezirkes des Amtsgerichts
- Schweinfurt
Kontaktaufnahme
- Geschäftszeiten (Sprechzeiten) sind:
Mo. - Fr. 8:30 - 12.00 Uhr
Geschäftsstelle:
Nebengebäude Friedensstr. 2, Zimmer 024 - Rüfferstr. 1
- 97421 Schweinfurt (Hausanschrift)
- Telefon: 09721 / 542 -478
- Telefax: 09721 / 542 -498
- E-Mail: Poststelle.Registergericht@ag-sw.bayern.de [email]
Wo und wie kann ich ein Registerblatt einsehen?
Einsicht in das
- Handelsregister
- Genossenschaftsregister
- Güterregister
- Partnerschaftsregister
- Vereinsregister
und Teile der dazugehörigen Registerakten ist öffentlich und jederzeit während der Dienststunden im Geschäftszimmer Nr. 24 möglich. Sie können die Einsicht online per Internet unter www.handelsregister.de [extern] oder persönlich vornehmen. Auf Verlangen werden von der Geschäftsstelle des Registergerichts auch (kostenpflichtige) Auskünfte erteilt.
Einsicht per Internet
Es ist möglich Registerdaten (nicht alle) über Internet anzusehen
Die Internet-Auskunft bietet die Möglichkeit des Zugriffs auf alle Registergerichte.
Für die Benutzung der Internet-Auskunft benötigen Sie keine spezielle Zugangssoftware. Vorab ist jedoch eine Anmeldung erforderlich.
Hinweise zum Anmeldeverfahren und ein Anmeldeformular sowie weitere Informationen über die Möglichkeit des elektronischen Zugriffs auf die Handelsregister der Bundesländer finden Sie unter
Wie erhalte ich einen Registerauszug?
Registerauszüge sowie Kopien von Aktenbestandteilen können entweder persönlich oder schriftlich bzw.
per Fax (09721 / 542 -498)
per E-Mail
Poststelle.Registergericht@ag-sw.bayern.de [email]
beantragt werden
Eine Antragstellung per Telefon ist nicht möglich.
Ein Registerauszug kostet in beglaubigter Form 18,- Euro und in unbeglaubigter Form 10,- Euro.
Telefonische Auskünfte
Die telefonische Auskünfte, die gesetzlich und organisatorisch eigentlich nicht vorgesehen sind, können wir leide nur in sehr engem personellen Rahmen zur Verfügung stellen.
Die Leitungen sind deshalb immer stark überlastet, so dass wir Sie auf die übliche Möglichkeiten der Auskunft, in erster Linie die Internet-Auskunft, daneben auch die Erteilung von Registerauszügen oder von Kopien der entsprechenden Aktenbestandteile sowie persönliche Einsicht, ausdrücklich hinweisen.
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