Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Amtsgericht Schweinfurt

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Amtsgericht Amtsgericht Schweinfurt

Startseite des Amtsgerichts Schweinfurt | Zuständigkeits­bereich | Verfahren | Externe Verfahren | Teilimpressum |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > AG > Schweinfurt > Verfahren > Insolvenzverfahren - Letzte Änderung: 19.04.2012


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

Betreuungsverfahren | Bußgeldverfahren | Familienverfahren | Genossenschaftsregister | Grundbuchamt | Handelsregister | Hinterlegungsstelle | Insolvenzverfahren | Nachlassverfahren | Partnerschaftsregister | Rechtsantragstelle | Strafverfahren | Vereinsregister | Vormundschaftsverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsversteigerung | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Insolvenzverfahren

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Schweinfurt ist als Insolvenzgericht örtlich zuständig für den Landgerichtsbezirk Schweinfurt. Dieser umfasst:

Amtsgericht Schweinfurt mit Zweigstelle Gerolzhofen

Amtsgericht Bad Kissingen mit Zweigstelle Hammelburg

Amtsgericht Bad Neustadt a. d. Saale mit Zweigstelle Mellrichstadt

Für bereits aufgehobene und noch anhängige Konkursverfahren ist das Amtsgericht Schweinfurt als Konkursgericht weiter zuständig.

Kontaktaufnahme

Veröffentlichung der Insolvenzverfahren erfolgen in der Regel

Verfahrensarten

Die am 1. Januar 1999 als Nachfolgerin der Konkursordnung in Kraft getretene Insolvenzordnung unterscheidet zwei Verfahrensarten:

das Regelinsolvenzverfahren

für alle juristischen Personen (z. B. GmbH, AG u. a.) und alle natürlichen Personen, die in irgendeiner Form selbständig tätig sind bzw. selbständig waren und aus dieser früheren Selbständigkeit Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen oder die Vermögensverhältnissen nicht überschaubar sind. Verbindlichkeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen in diesem Sinne sind Forderungen von ehemaligen Arbeitnehmern des Schuldners und nicht entrichtete Sozialabgaben oder Steuern für ehemalige Arbeitnehmer des Schuldners. Die Vermögensverhältnisse gelten als nicht überschaubar, wenn bei Antragstellung mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind.



Verbraucherinsolvenzverfahren

für alle natürlichen Personen, für die kein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt werden kann.

Die Zuordnung zur Verfahrensart ergibt sich zwingend aus dem Gesetz. Ein Wahlrecht hat der Schuldner nicht.


Antragstellung

Der Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens kann unmittelbar schriftlich beim Insolvenzgericht gestellt werden.

Der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens muss schriftlich unter Verwendung der amtlichen Vordrucke beim Insolvenzgericht gestellt werden.

Im Verbraucherinsolvenzverfahren muss vor der Antragstellung ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden. Erst nach Scheitern dieses außergerichtlichen Einigungsversuchs kann der Antrag gestellt werden. Das Scheitern dieses Einigungsversuchs muss eine anerkannte Stelle (z. B. eine von der Regierung anerkannte Schuldnerberatungsstelle) oder eine geeignete Person (aufgrund des Berufsrechts Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater) bescheinigen.

Nach Oben

Schuldnerberatungsstelle

Im Bereich des Insolvenzgerichts Schweinfurt sind folgende Schuldnerberatungsstellen von der Regierung von Unterfranken als geeignete Stellen zur Erteilung der Bescheinigung über das Scheitern außergerichtlicher Einigungsversuche anerkannt:

Nach Oben