Insolvenzverfahren
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Schweinfurt ist als Insolvenzgericht örtlich zuständig für den Landgerichtsbezirk Schweinfurt. Dieser umfasst:
Amtsgericht Schweinfurt mit Zweigstelle Gerolzhofen
Amtsgericht Bad Kissingen mit Zweigstelle Hammelburg
Amtsgericht Bad Neustadt a. d. Saale mit Zweigstelle Mellrichstadt
Für bereits aufgehobene und noch anhängige Konkursverfahren ist das Amtsgericht Schweinfurt als Konkursgericht weiter zuständig.
Kontaktaufnahme
- Geschäftsstelle:
Nebengebäude Friedensstr. 2, 2. Stock, Zimmer 204
Geschäftszeiten (Sprechzeiten) sind:
Mo-Fr. 8:30 - 12:00 Uhr - Rüfferstr. 1
- 97421 Schweinfurt (Hausanschrift)
- Telefon: 09721/542-456, -454
- Telefax: 09721/542-494
Veröffentlichung der Insolvenzverfahren erfolgen in der Regel
- unter www.insolvenzbekanntmachunge.de [extern]
Verfahrensarten
Die am 1. Januar 1999 als Nachfolgerin der Konkursordnung in Kraft getretene Insolvenzordnung unterscheidet zwei Verfahrensarten:
das Regelinsolvenzverfahren
für alle juristischen Personen (z. B. GmbH, AG u. a.) und alle natürlichen Personen, die in irgendeiner Form selbständig tätig sind bzw. selbständig waren und aus dieser früheren Selbständigkeit Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen oder die Vermögensverhältnissen nicht überschaubar sind. Verbindlichkeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen in diesem Sinne sind Forderungen von ehemaligen Arbeitnehmern des Schuldners und nicht entrichtete Sozialabgaben oder Steuern für ehemalige Arbeitnehmer des Schuldners. Die Vermögensverhältnisse gelten als nicht überschaubar, wenn bei Antragstellung mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind.
Verbraucherinsolvenzverfahren
für alle natürlichen Personen, für die kein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt werden kann.
Die Zuordnung zur Verfahrensart ergibt sich zwingend aus dem Gesetz. Ein Wahlrecht hat der Schuldner nicht.
Antragstellung
Der Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens kann unmittelbar schriftlich beim Insolvenzgericht gestellt werden.
Der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens muss schriftlich unter Verwendung der amtlichen Vordrucke beim Insolvenzgericht gestellt werden.
Im Verbraucherinsolvenzverfahren muss vor der Antragstellung ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden. Erst nach Scheitern dieses außergerichtlichen Einigungsversuchs kann der Antrag gestellt werden. Das Scheitern dieses Einigungsversuchs muss eine anerkannte Stelle (z. B. eine von der Regierung anerkannte Schuldnerberatungsstelle) oder eine geeignete Person (aufgrund des Berufsrechts Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater) bescheinigen.
Schuldnerberatungsstelle
Im Bereich des Insolvenzgerichts Schweinfurt sind folgende Schuldnerberatungsstellen von der Regierung von Unterfranken als geeignete Stellen zur Erteilung der Bescheinigung über das Scheitern außergerichtlicher Einigungsversuche anerkannt:
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Kolping Schuldnerberatung Stadt und Landkreis
Seestraße 30
97422 Schweinfurt
beratungsstelle@kolping-mainfranken.de [email] -
Schuldnerberatungsstelle des Landkreises Bad Kissingen(Sozialhilfeverwaltung) Landratsamt Bad Kissingen
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Obere Marktstr. 6
97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 - 801 2030
august.weingart@landkreis-badkissingen.de [email]
