Partnerschaftsregister
Das Registergericht Schweinfurt ist zuständig für die Angelegenheiten des Vereinsregister des Bezirkes des Amtsgericht Schweinfurt (mit Zweigstelle Gerolzhofen)
Kontaktaufnahme
- Geschäftszeiten (Sprechzeiten) sind:
Mo. - Fr. 8:30-12:00
Geschäftsstelle: Zimmer 024 - Friedenstraße 2
- 97421 Schweinfurt (Hausanschrift)
- Telefon: 09721 / 542-478
- Telefax: 09721 / 542-498
- E-Mail: Poststelle.Registergericht@ag-sw.bayern.de [email]
Hiervon weichen die Arbeitszeiten der Teilzeitkräfte ab, so dass in jedem Fall, insbesondere außerhalb der Sprechzeiten, eine vorherige Terminabsprache empfohlen wird.
Wo und wie kann ich ein Registerblatt einsehen?
Einsicht in das Partnerschaftsregister und Teile der dazugehörigen Registerakten ist öffentlich und jederzeit während der Dienststunden im Geschäftszimmer Nr. 24 möglich. Sie können die Einsicht online per Internet unter www.handelsregister.de [extern] oder persönlich vornehmen. Auf Verlangen werden von der Geschäftsstelle des Registergerichts auch (kostenpflichtige) Auskünfte erteilt.
Einsicht per Internet
Es ist möglich Registerdaten (nicht alle) über Internet anzusehen. Die Internet-Auskunft bietet die Möglichkeit des Zugriffs auf Registergerichte.
Für die Benutzung der Internet-Auskunft benötigen Sie keine spezielle Zugangssoftware.Vorab ist jedoch eine Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen über die Möglichkeit des elektronischen Zugriffs auf die Handelsregister der Bundesländer finden Sie über das
Wie erhalte ich einen Registerauszug?
Registerauszüge sowie Kopien von Aktenbestandteilen können entweder persönlich oder schriftlich bzw.
per Fax (09721 / 542-498)
per E-Mai:
Poststelle.Registergericht@ag-sw.bayern.de [email]
beantragt werden.
Eine Antragstellung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.
Ein Registerauszug kostet in beglaubigter Form 18,- Euro und in unbeglaubigter Form 10,- Euro.
Telefonische Auskünfte
Die telefonische Auskünfte, die gesetzlich und organisatorisch eigentlich nicht vorgesehen sind, können wir leide nur in sehr engem personellen Rahmen zur Verfügung stellen.
Die Leitungen sind deshalb immer stark überlastet, so dass wir Sie auf die übliche Möglichkeiten der Auskunft, in erster Linie die Internet-Auskunft, daneben auch die Erteilung von Registerauszügen oder von Kopien der entsprechenden Aktenbestandteile sowie persönliche Einsicht, ausdrücklich hinweisen.
Nach Oben