Änderung des Pfändungsschutzes bei Kontopfändungen zum 01.01.2012
Die bisherigen Kontoschutzanträge nach § 850 k ZPO sind ab 01.01.2012 nicht mehr möglich.
Pfändungsschutz gibt es ab 01.01.2012 nur noch auf P-Konten (Pfändungsschutz-konten).
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