Beratungshilfe
Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Für das gerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe gewährt werden. (Näheres hierzu erfahren Sie unter dem Punkt Familiensachen).
Die Beratung wird dabei durch Rechtsanwälte gewährt. Der Bürger hat eine Schutzgebühr von 10 € zu zahlen.
Erforderlich für die Gewährung von Beratungshilfe ist ein Antrag, den Sie direkt beim Amtsgericht stellen können. Wenden Sie sich hierzu an die Rechtsantragstelle.
Sie können sich aber auch direkt an einen Anwalt wenden, der dann den Antrag bei Gericht stellt. Notwendig ist die Beifügung von Belegen über die wirtschaftlichen Verhältnisse (Lohnbescheinigung, Arbeitlosengeldbescheid, Rentenbescheid, Belege über Mietzahlung, Unterhaltszahlungen, Darlehensraten etc.).
Einen Vordruck samt Ausfüllhinweisen können Sie sich
hier [intern]
ausdrucken.
