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Amtsgericht Tirschenreuth

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Portal > Gerichte > AG > Tirschenreuth > Verfahren > Familienverfahren - Letzte Änderung: 30.07.2009


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6. - Seiteninhalt

Beratungshilfe | Betreuungsverfahren | Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Hinterlegungsstelle | Nachlassverfahren | Rechtsantragstelle | Strafverfahren | Vormundschaftsverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Familiengericht

Beim Familiengericht werden vor allem Scheidungen, Unterhaltsklagen, Streitigkeiten über das Sorgerecht oder Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz verhandelt. In einem Scheidungsverfahren ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben.

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes haben, können Sie eine Beistandschaft beim Jugendamt [extern] beantragen. Auch bei der Vereinbarung von Umgangskontakten oder Schwierigkeiten bezgl. des Sorgerechts kann das Jugendamt behilflich sein.

Beachten Sie, dass Verhandlungen vor dem Familiengericht in der Regel nichtöffentlich sind und Zuschauer nicht teilnehmen können.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann. Weitere Voraussetzung ist, dass der beabsichtigte Rechtsstreit hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.

Die Prozesskostenhilfe bewirkt, dass die Partei auf die Gerichtskosten und die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung keine oder nur Teilzahlungen zu leisten hat. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung sind gedeckt, wenn das Gericht einen Anwalt zur Vertretung beigeordnet hat, was gesondert beantragt werden muss.

Nicht von der Prozesskostenhilfe umfasst sind die Kosten des Prozessgegners. Sollte also die Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, den Rechtsstreit verlieren, müssen die Kosten des Gegners trotzdem erstattet werden.

Erforderlich für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist ein Vordruck PKH-Formular, [intern] den Sie sich herunterladen können. In diesem Vordruck sind auch Hinweise zum Ausfüllen enthalten. In dem Antrag muss das Streitverhältnis ausführlich und vollständig dargestellt sein. Zu diesen Fragen sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Für außergerichtliche Beratung können Sie auch die Bewilligung von Beratungshilfe beantragen.

Noch zu beachten ist, dass bei einer nachträglichen Verbesserung der Verhältnisse der Partei bis vier Jahre nach Ende des Rechtsstreits Zahlungen an die Staatskasse angeordnet werden können. Sollten Sie eine Aufforderung des Gerichts zur Darlegung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten, sollten Sie diese umgehend ausfüllen, da eine verspätete oder ganz unterlassene Abgabe dieser Erklärung dazu führen kann, dass Sie die gesamten Kosten sofort an die Staatskasse zurückerstatten müssen.

Ab 01.09.2009 ist auch für Unterhalts- und Güterrechtsstreitigkeiten die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben.