Gerichtszahlstelle
Die Gerichtszahlstelle finden Sie auf Zimmer 141 im Obergeschoss des Hauptgebäudes.
Sie können dort Bareinzahlungen (z.B. Vorschüsse auf Klageverfahren) leisten.
Die Gerichtszahlstelle ist Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Beachten Sie bitte, dass Zeugengelder aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur noch unbar (Überweisung auf ein Girokonto) gezahlt werden.
