Hinterlegungsstelle
Die Hinterlegungsstelle entscheidet über Hinterlegungen nach der HinterlO.
Typische Fälle einer Hinterlegung sind z.B. die mehrfache Pfändung einer Forderung, die Sicherheitsleistung im Zivilverfahren oder die Leistung einer Sicherheit ("Kaution") um einen Haftbefehl außer Vollzug zu setzen.
Die nötigen Vordrucke für einen Antrag erhalten Sie direkt bei der Hinterlegungsstelle.
Beachten Sie bitte, dass die Hinterlegungsstelle des AG Tirschenreuth ausschließlich vormittags besetzt ist (Montag-Freitag 8.30-12.00 Uhr).
