Nachlassgericht
Dem Nachlassgericht obliegt die Erbenermittlung nach einem Sterbefall.
Zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Gesetzliche Erbfolge
Sollte der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen haben, tritt die gesetzlichen Erbfolge ein. Hier erben die nächsten Verwandten, also die Kinder und der Ehegatte. Sollte der Erblasser kinderlos und ledig gewesen sein, ermittelt das Nachlassgericht die nächsten Angehörigen.
Gewillkürte Erbfolge
Der Erblasser kann die Erbfolge durch eine letztwillige Verfügung bestimmen. Die Hauptfälle sind hier das Testament und der Erbvertrag.
Einen Erbvertrag können zwei Personen vor einem Notar errichten. Der Erbvertrag kann nicht von einer Vertragspartei ohne Zustimmung der anderen abgeändert werden.
Ein Testament kann privatschriftlich oder vor einem Notar errichtet werden.
Ein privatschriftliches Testament muss handgeschrieben und unterschrieben sein.
Ein maschinen- bzw. computergeschriebenes Testament ist unwirksam.
Testament müssen umgehend beim Nachlassgericht abgeliefert werden.
Grundsätzlich kann der Erblasser jede Person zum Erben bestimmen (auch juristische Personen, z.B. Vereine). Sollte ein gesetzlicher Erbe durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden, steht ihm ein Pflichtteil zu.
Erbnachweise
Beruht die Erbfolge auf einem notariellen Testament bzw. Erbvertrag genügt als Nachweis der Erben eine beglaubigte Abschrift der Urkunde und der Eröffnungsniederschrift des Gerichts.
Sollte gesetzliche Erbfolge eintreten oder die Erbfolge auf einem privatschriftlichen Testament beruhen, erkundigen Sie sich bei den Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen etc. welchen Erbnachweis Sie benötigen.
Sollte der Erblasser Eigentümer eines Grundstücks gewesen sein, ist zur Berichtigung des Grundbuchs die Vorlage eines Erbscheins erforderlich.
Bei der Beantragung eines Erbscheins sind die Verwandtschaftsverhältnisse durch Abstammungs- bzw. Heiratsurkunden nachzuweisen.
Die Geschäftsstelle des Nachlassgerichts erreichen Sie Montag 10.00-12.00, Dienstag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
