Strafabteilung
Wie der Name sagt, werden hier die Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verhandelt.
Ein
Pflichtverteidiger
kann nur in den in
§ 140 StPO [extern]
aufgeführten Fällen bestellt werden.
Die Verhandlungen sind in der Regel öffentlich und können von allen Interessierten besucht werden. (Ausnahme: Jugendstrafsachen)
Die Geschäftsstelle der Strafabteilung ist in der Regel Montag-Freitag von 8.30 -12.00 Uhr besetzt. Beachten Sie jedoch, dass Dienstag und Donnerstag Sitzungstage sind und hier Verzögerungen auftreten können.
