Zivilabteilung
In der Zivilabteilung werden zivilrechtliche Streitigkeiten verhandelt, wie z.B. Zahlungs- und Schadenersatzansprüche (bei einem Streitwert über 5000 € ist hier das Landgericht Weiden [intern] zuständig), Unterlassungsansprüche, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Mietsachen.
Die Verhandlungstermine sind in der Regel öffentlich und können von allen Interessierten besucht werden.
Anträge (Klageschriften/Klageerwiderungen) können Sie entweder schriftlich oder zu Protokoll der Rechtsantragstelle stellen. Beachten Sie jedoch, dass die Rechtsantragstelle keine beratende Funktion hat. Für eine Beratung wenden Sie sich an einen niedergelassenen Rechtsanwalt.
Wenn Sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragen wollen, können Sie sich hier einen entsprechenden Vordruck [intern] ausdrucken. Nähere Erläuterungen zur Prozesskostenhilfe finden Sie unter der Rubrik Familiensachen.
