Betreuungsverfahren
Die Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts befindet sich im Justizzentrum
Herzog-Otto-Str. 1 Haus D
Zimmer D 151, D 152 und D 153 im 1. Stock
Telefon: 0861/56531 oder 56532 oder 56534
Fax: 0861/56501
Sprechzeiten
Das Betreuungsgericht ist erreichbar:
Montag mit Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung
Das Betreuungsgericht ist u.a. zuständig für
- Betreuungsverfahren §§ 1896 ff BGB
- Vormundschafts- und Pflegschaftssachen sowie vormundschaftsgerichtliche Angelegenheiten nach dem bis 31.08.2009 geltenden Recht
- Verfahren über Unterbringungsmaßnahmen, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden sind
Weitere Zuständigkeit:
Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Anordnung der Betreuung hat den Sinn, für einen Volljährigen, der auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, einen rechtlichen Vertreter zu bestellen.
Eine Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheit des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden kann (General- oder Vorsorgevollmacht)
Informationen
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Broschüre - Das Betreuungsrecht (Bayern) -
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Broschüre - Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
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Broschüre - Betreuungsrecht (Bund) -
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Adressenliste "für rechtliche Betreuer ältere Menschen psychisch kranke Menschen geistig behinderte Menschen"
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Anregung auf Bestellung einer rechtlichen Betreuung
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Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuer
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Broschüre - Patientenverfügung -
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Informationen durch die Betreuungsstelle
- Betreuungsstelle [extern]
