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Amtsgericht Traunstein

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Portal > Gerichte > AG > Traunstein > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 04.11.2009


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Grundbuchamt

Das Grundbuchamt befindet sich im Justizzentrum
Herzog-Otto-Str. 1
Haus A

Grundbucheinsicht:
Zimmer A12 (Erdgeschoss) Telefon: 0861/56212

Einlaufstelle:
Zimmer A13 (Erdgeschoss) Telefon: 0861/56213

Grundbuchblattausdruck:
Zimmer A12 (Erdgeschoss) Telefon: 0861/56212

Telefaxnummer: 0861/56-464

Sprechzeiten:

Das Grundbuchamt ist Montag mit Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung erreichbar.

Grundbucheinsicht und Grundbuchblattausdruck:

Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 GBO). Unter den gleichen Voraussetzungen kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.

Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels; als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.

Die Einsicht ist gebührenfrei.
Kosten eines Grundbuchausdrucks:
einfacher Ausdruck: 10 €
amtlicher Ausdruck: 18 €

Erkundigen Sie sich ggf. bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Ausdruck einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.

Die Möglichkeit der Online-Einsicht (über ein automatisiertes Abrufverfahren) besteht nur für einen beschränkten Benutzerkreis (z.B. Behörden, Banken und Notare).