Nachlassgericht
Die Geschäftsstelle des Nachlassgerichts befindet sich im Justizzentrum
Herzog-Otto-Str. 1 Haus D
Zimmer D 252 und D 253, 2. Stock
Telefon: 0861/56561 und 0861/56562;
Fax: 0861/56503
Sprechzeiten:
Das Nachlassgericht ist erreichbar:
Montag mit Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung
Das Nachlassgericht ist zuständig für:
- die Feststellung der Erben
- die Erteilung von Erbscheinen
- Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
- Testamentshinterlegungen
- Verwahrung von Erbverträgen
- Todeserklärungsverfahren
Für die Auseinandersetzung des Nachlasses und die Erledigung von Pflichtteilsansprüchen ist das Nachlassgericht nicht zuständig.
Wer ein Testament im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich an das Nachlassgericht abzuliefern, nachdem er vom Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat.
Informationen
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Broschüre - Vorsorge für den Erbfall durch Testament, Erbvertrag, Schenkung -
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Broschüre -Erben und Vererben -
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