Rechtsantragstelle und Beratungshilfe
Die Rechtsantragstelle und Beratungshilfe befindet sich im Justizzentrum
Herzog-Otto-Str. 1 Haus A
Zimmer A 121, 1. Stock
Telefon: 0861/56243
Fax: 0861/56300
Sprechzeiten
Montag mit Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung.
Rechtsantragstelle:
Beim Amtsgericht Traunstein ist für rechtssuchende Bürger eine Rechtsantragstelle eingerichtet, die mit einem Rechtspfleger besetzt ist.
Der Rechtspfleger erteilt allgemeine Auskünfte und gibt Hinweise auf andere Möglichkeiten der Hilfe. Ihm kommt eine Art "Wegweiserfuktion" zu.
Zur Rechtsberatung im konkreten Fall ist der Rechtspfleger nicht befugt, diese darf nur von Personen ausgeübt werden, denen von der zuständigen Behörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde, in der Regel Rechtsanwälte und Notare.
Beratungshilfe:
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.
Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts darf nicht mutwillig sein.
Bitte prüfen Sie jedoch vor Antragstellung:
- ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ob Ihre Versicherung die Kosten übernehmen muss (Erkundigen Sie sich im Zweifel bei ihrer Versicherung).
- ob für Sie eine andere Möglichkeit einer kostenlosten Beratung besteht, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation sowie bei Verbraucherinsolvenz bei den Schuldnerberatungsstellen.
Informationen zur Beratungshilfe:
Über einen Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht in dessen Bezirk der Rechtssuchende seinen Wohnsitz hat.
Antragstellung kann direkt beim Amtgericht oder über einen Rechtsanwalt erfolgen. Wird ein Anwalt aufgesucht ist ein nachträglicher schriftlicher Antrag über den Rechtsanwalt zu stellen.
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist kostenlos. Der Rechtsanwalt, den Sie mit einem Beratungsschein des Amtsgerichts oder auch unmittelbar aufgesucht haben, kann eine Gebühr von 10,00 Euro verlangen.
Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums zum Gericht oder zum Anwalt mit (z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigung über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten usw.)
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