Vollstreckungsgericht - Zwangsversteigerungen
Die Geschäftsstelle des Versteigerungsgerichts befindet sich im Justizzentrum
Herzog-Otto-Str. 1 Haus D
Zimmer D 262, 2. Stock
Telefon: 0861/56572
Fax: 0861/56504
Sprechzeiten:
Das Versteigerungsgericht ist erreichbar:
Montag mit Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung
Zuständigkeit:
Das Amtsgericht Traunstein ist zuständig für Zwangsversteigerungen von Grundstücken, die in den Bezirken der Amtsgerichte Traunstein und Laufen liegen.
Wichtige Information:
Das gemäß § 39 Abs. 1 ZVG für die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Traunstein bestimmte Blatt ist ausschließlich das Traunsteiner Tagblatt. Hier werden alle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Traunstein veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt regelmäßig in der Samstagsausgabe.
In geeigneten Fällen erfolgt zusätzlich zur Amtsblattveröffentlichung eine weitere Veröffentlichung der Zwangsversteigerungstermine in anderen Zeitungen und im Internet.
Die Internetveröffentlichung der Termine und die Kurzbeschreibung der Objekte erfolgt ohne Gewähr. Da Versteigerungstermine kurzfristig ausfallen können, sollte vor einer Terminswahrnehmung ausnahmslos beim Vollstreckungsgericht Traunstein (Tel. 0861/ 56-572) telefonisch nachgefragt werden, ob der betreffende Versteigerungstermin auch tatsächlich stattfindet.
Die Beschreibung der Objekte wird aus dem jeweiligen Wertgutachten entnommen, das auf der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts während der üblichen Geschäftszeiten jeweils von Montag mit Freitag vormittags eingesehen werden kann
Telefonische Auskünfte zu den Gutachten und Gläubigern sind nicht möglich.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

